Der Videobeweis im Spiel zwischen den Eisbären Berlin und Adler Mannheim
Schiedsrichter mussten nach den Bestimmungen des Videobeweises bei der ihrer auf dem Eis getroffenen Entscheidung bleiben
Im Spiel zwischen den Eisbären Berlin und Adler Mannheim kam es in der 30. Spielminute zu einer umstrittenen Situation. Nach einem Schuss von Luke Adam trudelte der Puck in Richtung Berliner Tor, dort gegen die im Tor angebrachte Polsterung und dann zurück ins Feld. Der vermeintliche Treffer der Adler fand nach dem Videobeweis keine Anerkennung.
In der fraglichen Szene hat der Schiedsrichter auf dem Eis auf „Kein Tor“ entschieden und dies durch auswinken angezeigt. Im Anschluss gingen die Unparteiischen zum Videobeweis, um die Szene am Bildschirm zu beurteilen.
Die Fragestellung für den Videobeweis lautete: Lässt sich eindeutig beweisen, dass die Entscheidung auf dem Eis falsch war? Lässt sich per Videostudium ein Bild finden, dass die auf dem Eis getroffene Entscheidung eindeutig widerlegt?
Das Bild, dass die maximale Überschreitung der Torlinie zeigt.
Nach Ansicht der Videobilder waren die Schiedsrichter nicht zu 100 Prozent davon überzeugt, dass der Puck die Linie in vollem Umfang überschritten hat. Solange die Unparteiischen keinen 100 prozentigen Beweis haben, der ihre Entscheidung als falsch widerlegt, müssen die Schiedsrichter bei ihrer auf dem Eis getroffenen Tatsachenentscheidung bleiben.
Hätten die Schiedsrichter auf dem Eis auf „Tor“ entschieden und die Videobilder zu Rate gezogen, hätte auch in diesem Fall die Entscheidung auf dem Eis gestanden und das Tor wäre gültig gewesen.