Sperren und Geldstrafe nach Viertelfinale, Spiel 3

Bremerhavens Ryan Bettahar und Berlins Jonas Müller müssen ein Spiel aussetzen / Geldstrafe für Ingolstadts Riley Sheen

Ein Spiel Sperre für Bremerhavens Ryan Bettahar

Der Spieler Ryan Bettahar von den Pinguins Bremerhaven wurde im Spiel zwischen Bremerhaven und den Kölner Haien am 21.03.2025 in der 5. Spielminute gemäß DEL-Regel 48 wegen eines Checks gegen den Kopf- und Nackenbereich mit einer Großen Strafe nebst Spieldauerdisziplinarstrafe belegt. Nach Würdigung der Beweismittel ist der Disziplinarausschuss der Ansicht, dass ein Verstoß gegen DEL-Regel 48 vorliegt und hält eine Sperre von einem (1) Spiel nebst Geldstrafe für angemessen.

Faktoren

- Der Spieler Ryan Bettahar geht nicht zum Puck oder versucht diesen zu verfolgen
- Der Kopf ist der Haupttrefferpunkt des Checks
- Der Spieler Ryan Bettahar nahm sorglos eine Verletzung des Gegners in Kauf
 

 

Ein Spiel Sperre für Berlins Jonas Müller

Die Ligagesellschaft hat gegen den Spieler Jonas Müller von den Eisbären Berlin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Müller führte in der Partie zwischen Berlin und den Straubing Tigers vom 21.03.2025 bei in der 8. Spielminute einen Check gegen den Kopf- und Nackenbereich aus. Der Disziplinarausschuss hält eine Sperre von einem (1) Spiel nebst Geldstrafe für angemessen.

Faktoren

- Der Spieler Jonas Müller unternahm keinen Versuch zur Scheibe zu gelangen oder diese zu verfolgen
- Der Kopf- und Nackenbereich war der Haupttrefferpunkt des Checks
- Der Spieler Jonas Müller nahm sorglos eine schwere Verletzung des Gegners in Kauf‘
- Der Check wurde sorglos und ohne anderen Zweck ausgeführt
- Der Spieler Jonas Müller hätte die Situation anders lösen können, der Check wäre vermeidbar gewesen
 

 

Geldstrafe für Ingolstadts Riley Sheen

Die Ligagesellschaft hat gegen den Spieler Riley Sheen vom ERC Ingolstadt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Spieler provozierte im Anschluss an das Viertelfinalspiel zwischen Ingolstadt und den Nürnberg Ice Tigers vom 21.03.2025 eine Auseinandersetzung gemäß DEL Richtlinie Teil B § 2 und wurde entsprechend mit einer Geldstrafe belegt.
 

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