Disziplinarausschuss spricht Sperre aus

Der Wolfsburger Spieler Polaczek spielt den Puck an der Längsbande zwischen verlängerter Torlinie und Hash Mark. Ihm nähert sich der Straubinger Spieler Down, der von der Endbande startend schräg in Richtung Längsbande läuft. Mit fünf kräftigen Schritten nimmt der Spieler Down Tempo auf und erreicht den Gegenspieler Polaczek in dem Moment, in welchem er den Puck spielt. Der Spieler Down springt mit beiden Beinen ab und trifft Polaczek mit der linken Schulter mit einer aufwärtsgerichteten Bewegung gegen den Kopf. Dabei wird der Kopf gegen die Schutzglasumrandung gestoßen. Der Spieler Polaczek bleibt unverletzt.

Der Disziplinarausschuss ist der Ansicht, dass im vorliegenden Fall ein Check zum Kopf- und Nackenbereich vorliegt. Darüber hinaus erfüllt die Aktion den Tatbestand der IIHF Regel 527 (Verletzungsgefährliche Handlung), weil der Spieler Down mit hoher Geschwindigkeit in Richtung des Gegenspieler Polaczek läuft, unmittelbar vor ihm abspringt und zielgerichtet gegen den Kopf checkt. Der Disziplinarausschuss sieht darin eine Handlung, die eine Verletzung herbeiführen könnte.

Urteil: Für ein derartiges Vergehen sehen Disziplinarordnung und Spieler-Lizenzvertrag einen Strafrahmen von 2 bis 8 Spielen vor. Der Disziplinarausschuss hält im vorliegenden Fall die Sperre von zwei Spielen in Verbindung mit der Geldstrafe für angemessen.

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